Fundierte Erfahrungen für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll
- Export und Import: So funktioniert es
- Einfuhrbestimmungen
- Zollbestimmungen
- Handelsabkommen
- Andere Einfuhrzölle
- treffen
- E-Commerce
- Versandaufträge
- Verpackungsnormen, Ursprungsbezeichnung
- beigefügte Dokumente
- Einschränkungen
Export und Import: So funktioniert es
Egal in welche Richtung Ihr Vorhaben geht, wir leisten erste Hilfe bei den ersten Schritten zum Grenzübertritt. Bei uns finden Sie nicht nur das WichtigsteGrundkonzepte für den Exportaber auch neuKunden und Lieferanten. Ob Zollverfahren, Ausfuhrdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Herkunft, wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.
Weil Auslandsgeschäfte immer zwei Seiten haben, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.
ErSachverständige in Landeskammern.
Ihre Zielmarktfragen werden von uns beantwortet.Außenhandelszentrumweltweit: individuell und ohne Sprachbarrieren. Kontaktiere uns!
Ihre Wegweiser zu neuen Märkten: DasHandbuch des Exporteurses ist erImporthandbuchder Wirtschaftskammer Tirol beschreiben, was Sie in der Praxis beachten sollten.
Einfuhrbestimmungen
Obwohl der Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei durch die Zollabkommen von 1996 stark vereinfacht wurde, gibt es Sonderregelungen für die Einfuhr bestimmter Waren in die Türkei. Der türkische Zoll und Market Watch überwachen die Einhaltung genau.
Um den anwendbaren Einfuhrsteuersatz zu ermitteln, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Zollbeamten zu wenden.Außenhandelszentrum IstanbulAngabe der jeweiligen Zolltarifnummer (möglichst 8-stelliger HS-Code der Zolltarifnummer).
Aktuelle Export- und Importnummern finden Sie unterWKÖ-Exportradar. Suchen Sie bestimmte Daten? bieten wir auch anindividuelle Analysen.
Zollbestimmungen
Das zwischen der EU und der Türkei geschlossene Zollunionsabkommen ermöglicht den zollfreien Transport aller Industrie- und Handelswaren im freien Verkehr in der EU in die Türkei (und umgekehrt), wenn der Sendung ein ATR-Formular beigefügt wird. Dieses ATR ist jedoch kein Ursprungsnachweis, sondern nur eine Bescheinigung, dass sich die Waren im freien Verkehr befinden.
zusätzliche Pflichten
Seit 2011 erhebt die Türkei auf mehr als 5.000 bestimmte Waren Zusatzzölle (Ek Vergi), von denen nur Waren ausgenommen sind, die aus Ländern stammen, mit denen Freihandelsabkommen bestehen. Bei Ausfuhren aus der Europäischen Union wird die Warenverkehrsbescheinigung ATR als Auslöser der Zolltarifbefreiung nach dem Zollunionsvertrag ausgestellt, informiert aber nur über die zollrechtliche Situation der Ware. Das Ursprungsland der Ware wird nicht bestätigt. Um nachzuweisen, dass die Ware aus einem von Zusatzabgaben befreiten Land stammt, mit dem also ein Abkommen besteht, sind weitere Untersuchungen notwendig, wie z. B. der Ursprungsnachweis.
ATA-Karte
ATA-NotebooksSie werden für Mustersendungen, Messe- und Ausstellungsware und professionelle Ausrüstung anerkannt, aber in der Praxis gibt es oft zusätzlichen Papierkram. Da es in der Vergangenheit immer häufiger zu Problemen mit falsch ausgestellten Carnets ATA kam, ist dies in Ihrem Interesse.Außenhandelszentrum IstanbulGerne beantworten wir alle Fragen.
Für die vorübergehende Einfuhr in die Türkei werden folgende Dokumente benötigt:
- Das im Original ausgefüllte Carnet ATA
- Eine separate Excel-Liste muss ausgefüllt und physisch auf einem USB-Stick dem türkischen Zoll übergeben werden.
- Empfehlenswert ist auch die Zusendung eines Einladungsschreibens der türkischen Institution/Firma (hier sollte erläutert werden, dass der Institution/Firma zB aufgrund einer Veranstaltung/Messe etc. professionelles Equipment überreicht wird).
Handelsabkommen
Seit 1996 gibt es einen.Zollunion zwischen der EU und der Türkei.
Andere Einfuhrzölle
Wenn Sie Fragen zu anderen Einfuhrgebühren haben, wenden Sie sich aufgrund der Komplexität bitte an uns.Außenhandelszentrum IstanbulKontakt.
treffen
Muster ohne Handelswert sind steuerfrei. Als Präferenznachweis gilt die Warenverkehrsbescheinigung A.TR, für zugelassene Ausführer auch die Warenverkehrsbescheinigung A.TR. mit speziell zugelassenem ATR-Siegel.
Für Muster mit einem Handelswert ab 150 Euro (z. B. professionelle Sammlungen und Ausrüstung) und Werbematerialien mit Ursprung in der EU gilt die A.TR. Wenn Proben nur vorübergehend eingeführt werden, wird ein Carnet ATA empfohlen. Damit ist die vorübergehende Einfuhr von Waren für bis zu sechs Monate (Verlängerung auf Antrag) möglich. Ohne Carnet ATA müssen alle Einfuhrabgaben hinterlegt werden.
E-Commerce
Der Online-Handel spielt in der Türkei, wie in vielen anderen Ländern auch, eine sehr wichtige Rolle. Die Nachfrage besteht aus allen Lebensbereichen und auch die Kaufbereitschaft im Ausland ist hoch. Produkte aus Österreich werden mit guter Qualität assoziiert, weshalb auch hier eine Nachfrage zu erkennen ist. Neben guter Qualität wird Österreich auch bei der Logistik bevorzugt. Aufgrund der Nähe zur Türkei ist die Wartezeit im Vergleich zu anderen Ländern kürzer. Die Produkte können auf dem Luft- oder Landweg verschickt werden und kommen innerhalb weniger Tage in der Türkei an.
Der Verkauf von Produkten über den Online-Handel in die Türkei ist im Grunde nicht sehr kompliziert und kann auf zwei Arten erfolgen:
- Die naheliegendste Option ist das Versenden eines Pakets. Sendungen mit einem Warenwert von 1.500 Euro und einem Gewicht von maximal 30 kg können per Kurier versendet werden und werden generell mit 18 % besteuert. Aus steuerlicher Sicht muss der Käufer bei Online-Sendungen die an den Zoll gesendeten Waren versteuern. Viele Paketdienste arbeiten eng mit dem Zoll zusammen, sodass der Käufer auch bei Erhalt verzollen kann. Weitere Informationen finden Sie unter Senden von Paketen.
- Die zweite Möglichkeit besteht darin, die verkaufte Ware per Export in das Bestimmungsland zu schicken. Nach dem Zollunionsabkommen können Waren zwischen der EU und der Türkei zollfrei gehandelt werden, wenn sie aus der EU stammen. Einzelheiten zur Zollabfertigung werden in den vorherigen Themen behandelt.
Versandaufträge
Pakete/Post- oder Online-Sendungen, deren Warenwert 1.500 Euro nicht übersteigt und die nicht mehr als 30 kg (brutto) wiegen, können per Kurier in die Türkei verschickt werden. Die Ware darf auch nur zum persönlichen Gebrauch verwendet werden.
Kommt die Sendung aus der EU, hat der Kunde 18% Zoll zu zahlen und es können zusätzliche Zollkosten anfallen. Diese Gebühr kann der Kunde per Online-Banking oder direkt bei der Post bezahlen. Achten Sie darauf, dass Sie immer den korrekten Wert der Produkte angeben, da der türkische Zoll die Pakete im Zweifelsfall öffnen kann. Ausnahmen von dieser Art von Recht gibt es für Bücher, Zeitungen, Zeitschriften usw. bis zu einem Wert von 150 Euro.
Kosmetika, Tabakwaren, Handys, Alkohol, Waffen, tierische Produkte zB Fleisch/Milch und Nahrungsergänzungsmittel, Drogen sind verboten und können nicht verschickt werden.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln gibt es Ausnahmefälle: Ein türkischer Endkunde/Privatperson kann aufgrund einer Gesundheitsbehandlung Nahrungsergänzungsmittel per Post aus dem Ausland bestellen. Allerdings muss der türkische Endkunde das von einem Arzt verschriebene Rezept beim türkischen Zoll nachweisen, das Produkt ist also rezeptpflichtig. Aus dem Ausland oder Österreich versandte Nahrungsergänzungsmittel werden ohne ärztliche Verordnung beschlagnahmt.
Alle Sendungen, die diese Höchstmenge überschreiten, gelten als „Importe“ und werden als solche behandelt. Wir empfehlen die Beauftragung eines erfahrenen Zollmaklers/Maklers vor Ort, um die rechtliche und zollrechtliche Ausgestaltung der Einfuhr abzuwickeln.
Verpackungsnormen, Ursprungsbezeichnung
Die Norm Nr. TS 4331 des Turkish Standards Institute für die Verpackungskennzeichnung, veröffentlicht im türkischen Amtsblatt Nr. 28756 vom 5. September 2013, enthält die folgenden Informationen:
- Produkt- oder Markenname
- Name des Herstellers oder Verpackers mit vollständiger Anschrift
- Genaue Produktbeschreibung, wenn nicht deutlich auf der Verpackung
- Nettoinhalt mit Angabe von Stückzahl, Gewicht oder Abmessungen
- bei verderblichen Produkten: Füll- oder Verfallsdatum (gilt insbesondere für Lebensmittel oder Medikamente)
- Name und Anschrift des Einführers oder Vertreters
Heu und Stroh sowie gebrauchte Säcke dürfen nur gegen Vorlage einer Desinfektionsbescheinigung als Verpackungsmaterial verwendet werden. Am 1. Januar 2006 trat die Verordnung über phytosanitäre Holzverpackungen in Kraft, wonach Paletten die Kennzeichnung ISPM 15 tragen müssen.Neben der Wärmebehandlung ist auch die Begasung mit Methylbromid eine anerkannte Maßnahme.
In der Türkei sind verschiedene Symbole (z. B. das Recycling-Symbol) für Einwegverpackungen vorgeschrieben. Bei Bedarf können nähere Informationen eingeholt werdenAußenhandelszentrum Istanbulgefragt werden. Grundsätzlich gibt es keine Vorschriften zur Herkunftsbezeichnung des Produkts, jedoch gibt es eine Ausnahme für Lebensmittel.
Auf der Verpackung muss das Herkunftsland des Lebensmittels angegeben sein.
beigefügte Dokumente
In der Regel sind die erforderlichen Versanddokumente im Akkreditiv angegeben. Folgendes wird in der Regel benötigt:
- Handelsrechnung mit genauer Bezeichnung der Ware, möglichst mit Zolltarifnummer, Kennzeichnung, Seriennummer, Anzahl und Art der Packstücke, Brutto- und Nettogewicht, Versandort, Ursprungsland, Einzel- und Gesamtwert in Euro oder sonstigem umrechnungsfähig Währungen (bei denen Fracht- und Versicherungskosten gesondert deklariert werden müssen), Lieferbedingungen.
- A.TR. Dokumentieren
- Ursprungszeugnis/Präferenznachweis im Güterverkehr
- Transportdokumente (Clean Bill of Lading, International Bill of Lading (CMR), Luftfrachtbrief, Auftragskarte mit Zollerklärung etc.).
- Für Pflanzen, Saatgut, Tiere und tierische Produkte ist ein Gesundheitszeugnis und für Pflanzen und Lebensmittel ein Analysenzertifikat erforderlich.
- Für elektronische Produkte/Komponenten, Maschinen und Spielzeug sind eine CE- und DoC-Zertifizierung (Declaration of Confirmation) sowie LVD- und EMV-Sicherheitsstandards erforderlich.
Anhand der 8-stelligen Zolltarifnummer (HS-Code) kann geprüft werden, welche Dokumente für die Lieferung in die Türkei benötigt werden. Detaillierte Informationen sind beigefügt.Außenhandelszentrum Istanbulund wird auf Anfrage zugesandt.
Für den Warenversand stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Seetransport
- Schienenverkehr
- LKW-Transport
- Luftfracht
- Kurierversand (Pakete bis 30 kg brutto)
Grundsätzlich kann jede natürliche und juristische Person in der Türkei, die über eine Steueridentifikationsnummer verfügt, ohne besondere Genehmigungen exportieren und importieren, sofern die betreffenden Produkte keinen besonderen Vorschriften unterliegen.
Einschränkungen
Es besteht ein Einfuhrverbot für Drogen, Waffen und Munition sowie Waren, die nach anderen Gesetzen nicht eingeführt werden dürfen. Alle anderen Güter sind liberalisiert. Da es verbindliche türkische Standards gibt, müssen auch Importeure diese beachten.
Die Einfuhr von gebrauchten, alten, generalüberholten und defekten Waren wird in der Türkei sehr restriktiv gehandhabt. Der Importeur muss für den Import eine Lizenz beim Handelsministerium beantragen.
Für einige Produkte wie Lebensmittel, Arzneimittel, Fleisch und Kosmetik gelten besondere Kontrollbestimmungen. Vor und nach der Einfuhr sind Genehmigungen des Gesundheitsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums erforderlich.
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